Ziel des Hautkrebs-Screening, ist die frühzeitige Entdeckung von schwarzem und hellem Hautkrebs. Im Fachjargon malignes Melanom bzw. Basalzell- oder Plattenepithelkarzinom genannt. Wird Hautkrebs frühzeitig erkannt und frühzeitig mit der Behandlung begonnen, sind die Heilungschancen sehr gut.
Ausführliche Anamnese: Wir werden mit Ihnen Ihren gesundheitlichen Zustand, eventuelle Vorerkrankungen und mögliche Risikofaktoren für Hautkrebs besprechen.
Hautuntersuchung: Sie werden von Kopf bis Fuß mit dem bloßen Auge und einer Lupe untersucht. Auch Hautfalten und Schleimhäute werden näher betrachtet.
Auflichtmikroskopie: Beim Hautkrebs-Screening wird bei uns das Auflichtmikroskop, welches eine genauere und vergrößerte Betrachtung der Hautveränderung ermöglicht, immer standardmäßig eingesetzt!
Befund: Sollten wir verdächtige Hautstelle entdecken, wird mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen. In den meisten Fällen wird in einem weiteren Termin eine Gewebeprobe entnommen oder die verdächtige Hautstelle direkt entfernt. Zur Abklärung wird diese zur Untersuchung in ein Labor geschickt.
Beratung: Neben der ärztlichen Untersuchung werden Sie über Ihr persönliches Hautkrebsrisiko aufgeklärt sowie über geeignete Hautschutzmaßnahmen informiert.
Diese Untersuchung zur Hautkrebsvorsorge steht allen Versicherten ab 35 Jahren als gesetzlicher Anspruch zu. Sie können das Hautkrebs-Screening alle zwei Jahre kostenfrei durchführen lassen.
Haut-Check unter 35 Jahre: Als Zusatzleistung übernehmen viele Krankenkassen das Hautkrebs-Screening auch bei Patienten die jünger als 35 Jahre sind. Ab welchem Alter der Haut-Check in Anspruch genommen werden kann, variiert je nach Bundesland und Krankenkasse. So ist in den meisten Bundesländern ein Haut-Check ab 15 Jahren möglich. In einzelnen Fällen auch früher oder auch etwas später. Bitte erfragen Sie dieses bei der Anmeldung zur Untersuchung. Wir führen stehts eine aktuelle Liste.
Um mehr über die Untersuchung zu erfahren, kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen, einen schnellen Untersuchungstermin zu vereinbaren.
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